I Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kaminbau Reber GmbH(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Bedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung ausführen.

1.2 Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer und an natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

1.3 Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

2.2 Technische und/oder rohstoffbasierte unvermeidbare Abweichungen zwischen den Mustern, Ausstellungsstücken und Proben zu den gelieferten Produkten, stellen keine Mängel dar. Der Inhalt der Betriebsanleitungen/AGB/Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller gilt auch zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

2.3 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

2.4 Vor Ausführung unserer Arbeiten hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Errichtung oder Änderung der Kaminanlage notwendigen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Für nicht vermeidbare Dachschäden übernehmen wir keine Haftung sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden bzw. wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Der Käufer sorgt dafür, dass die Baustelle gut zugänglich ist und ein Aufbau ohne Behinderung möglich ist. Hierzu gehören die Verständigung der Mieter, das Freihalten des benötigten Arbeitsraumes, die Bereitstellung von Stellplätzen für LKW und Platz für die Lagerung von Materialien sowie kostenloser Strom - und Wasseranschluss. Die Baustelle muss so hergerichtet sein, dass unser Produkt bei Montagebeginn auf einem festen Untergrund, z.B. Beton oder Verbundestrich - in fertiger Höhe - montiert werden kann. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Ankunft der Monteure und nach Fertigstellung der Arbeiten hinsichtlich des Aufbaus und der Abnahme eine weisungsberechtigte Person anwesend ist. Ist der Käufer oder eine weisungs- und erklärungsberechtigte Person nicht anwesend, gilt die Abnahme des Gewerkes als unwiderruflich erteilt. Nach Erstellung des Gewerkes sind Reklamationen bezüglich Form und Gestaltung ausgeschlossen.

2.5 Der Kunde ist für seine Angaben zur baulichen Beschaffenheit des Aufstellungsortes sowie der dort vorhandenen Installationen verantwortlich.

2.6 Mehraufwand, der durch eine Abweichung der Angaben des Kunden von der tatsächlichen Beschaffenheit entsteht, wird gesondert berechnet. Gleiches gilt für solchen Mehraufwand, der durch nachträglich bekannt gewordene unzureichende statische Belastung oder sonstiger Unzulänglichkeiten der vorhandenen Kaminanlage oder des Gebäudes des Kunden bzw. des Aufstellungsortes (z. B. fehlerhafte oder nicht ausreichend dimensionierte Kaminzüge, fehlende oder falsch verlegte Anschlüsse u.ä.) bedingt ist. Für nicht einsehbare Teile übernimmt der Verkäufer keine Haftung oder Gewähr.

2.7 Wir werden im Rahmen angemessener Sorgfalt den Kunden beraten, inwieweit ggf. bauliche Veränderungen am Gebäude bzw. am Aufstellungsort vorgenommen werden müssen und mit welchen Kosten die Veränderungen für den Kunden verbunden sind. Wir sind nicht verpflichtet die vorhandene statische Belastbarkeit am Aufstellungsort zu prüfen. Die erforderlichen statischen Berechnungen und Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeiten der Decken sowie für Mauerdurchbrüche, sind vom Käufer vor Montagebeginn zu treffen. Alle erforderlichen Genehmigungen und Berechnungen sind vom Käufer auf seine Kosten zu beschaffen und uns vor Montagebeginn unaufgefordert vorzulegen, sofern nicht vertraglich ausdrücklich anders vereinbart.

2.8 Bei Schornsteinbauarbeiten mit Stahl- oder Edelstahlprodukten hat der Auftraggeber für anschließende Blitzschutzsicherungen Sorge zu tragen.

III. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Rechnung ist sofort netto Kasse zahlbar.

3.2 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.4 Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

IV Liefertermine

4.1 Lieferzeitangaben können immer nur als annähernd angesehen werden und sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Für Lieferverzögerungen infolge Warenmangels, ungenügender Rohstoffversorgung, gesteigerter Nachfrage oder mangels Transportmittel sowie in allen Fällen übernehmen wir keine Haftung. Die Festsetzung / Zusage von Lieferterminen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen, bleibt jedoch unverbindlich. Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt von seiner Bestellung noch zu irgendwelchen Ansprüchen, namentlich auf Schadenersatz oder Abgeltung von Wartezeit. Teillieferungen sind zulässig.

4.2 Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Unmöglichkeit der Beschaffung der Rohstoffe etc. entbinden die Bau-Innovation von vereinbarten Lieferterminen.

V Wirtschaftauskunfts-Klausel

5.1 Der Kunde willigt dahingehend ein, dass der Anbieter zwecks Bonitätsüberprüfung berechtigt ist, die Beantragung und/oder das Zustandekommen eines Vertrages an eine Wirtschaftsauskunftei zu übermitteln. Der Anbieter ist ferner berechtigt, der Wirtschaftsauskunftei auch Daten bezüglich nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages zu melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz jedoch nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von dem Anbieter, eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

5.2 Der Anbieter gibt dem Kunden jederzeit, jedoch nur auf dessen schriftliches Verlangen hin, Auskunft über die Wirtschaftsauskunftei, an welche der Anbieter gegebenenfalls Kundendaten übermittelt hat, und von welcher der Anbieter die jeweilige Auskunft erhalten hat. Anfragen dazu sind vom Kunden auf elektronischem Wege zu richten an

kaminbau-reber@t-online.de.

5.3 Der Anbieter behält sich nach Vorliegen des Ergebnisses einer von ihm veranlassten Bonitätsprüfung, und insoweit deren Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden gefährdet erscheinen sollte, vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und/oder die Annahme des Vertragsangebots abzulehnen.

VI Erfüllungsort, Gerichtsstand,

6.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

6.2 Gerichtsstand ist das für uns zuständige Amtsgericht

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